
Kurbeitrag (mit Wirkung ab Januar 2010)
Einzelpersonen | 1,60 € * |
Familien: je Erwachsener | 1,60 € * |
Familien: Kinder ab 12 Jahre | 1,60 € * |
Familien: Kinder bis einschl. 11 Jahre | kurbeitragsfrei |
Personen mit mind. 50 % Behinderung (gegen Vorlage Behindertenausweis) | 50 % Ermäßigung |
Begleitpersonen von Behinderten mit mind. 50 % Behinderung (bei Vermerk „Begleitung erforderlich“ im Behindertenausweis) | 50 % Ermäßigung |
Personen mit 100 % Behinderung (gegen Vorlage des Behindertenausweises) | kurbeitragsfrei |
Begleitpersonen von Behinderten mit 100 % Behinderung (bei Vermerk „Begleitung erforderlich“ im Behindertenausweis) | kurbeitragsfrei |
Personen mit beruflichem Aufenthalt, Geschäftsreisende | kurbeitragsfrei |
TeilnehmerInnen an Lehrgängen des Dt. Eishockey Bundes (DEB), der Dt. Eislauf-Union (DEU) oder des Dt. Curler Verbandes (DCV) im Bundesleistungszentrum für Eishockey Füssen | kurbeitragsfrei |
Ehrenkurgäste ab dem 25. kurbeitragspflichtigem Aufenthalt im Ortsgebiet | kurbeitragsfrei |
Beitragspflicht:
Personen, die sich zu Kur- oder Urlaubszwecken im Ortsgebiet der Stadt Füssen aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kur- und touristischen Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Die Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden. Zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und die wirtschaftlich von ihnen abhängigen Kinder. Die genauen Bestimmungen ergeben sich aus der Kurbeitragssatzung der Stadt Füssen vom 01.01.2010 in der jeweils geltenden Fassung.
* Im Gebiet der ehemaligen Kurzone II (Ortsteile Weißensee, Achmühle, Eschach, Ehrwang, Erkenbollingen, Häusern, Heidelsbuch, Rohrweiher, Geometerweg und Moos) gilt für eine Übergangszeit von Januar bis April 2010 ein ermäßigter Kurbeitragssatz: 1,10 €
